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Scheidungsfolgenvereinbarung


Eine Scheidung muss nicht immer in einem strittigen Verfahren enden, sondern es kann bereits vor der Scheidung ein gemeinsamer Konsens bestehen und eine Scheidungs­folgen­vereinbarung erstellt werden. Vor allem wenn kein Ehevertrag besteht. Selbst wenn Sie unmittelbar vor der Scheidung stehen, ist eine Scheidungs­folgen­vereinbarung bei der einvernehmlichen Scheidung in Österreich noch möglich. Besteht Einvernehmen zwischen den Eheleuten, dann kann ein lang andauerndes, nervlich strapaziöses und vor allem kostspieliges Verfahren vor Gericht vermieden werden.


Checkliste Scheidungsfolgenvereinbarung (1)
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