Um eine vollfinanzierte Psychotherapie über die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) in Niederösterreich zu erhalten, müssen Sie einige Schritte befolgen:
Kassenvertragliche Psychotherapeutinnen suchen: In Niederösterreich gibt es einige Psychotherapeutinnen, die direkt mit der ÖGK vertraglich verbunden sind. Sie können auf der Website der ÖGK nach diesen Therapeut*innen suchen: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.857552
Hausarztin oder Fachärztin für Psychiatrie aufsuchen: Bevor Sie eine Psychotherapie beginnen können, benötigen Sie eine ärztliche Bestätigung, die bescheinigt, dass Sie eine Psychotherapie benötigen. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Hausarzt oder einer Fachärzt*in für Psychiatrie und besprechen Sie Ihre Beschwerden und Bedürfnisse.
Psychotherapeutische Sprechstunde besuchen: Die psychotherapeutische Sprechstunde ist eine verpflichtende Erstmaßnahme, bevor Sie eine Psychotherapie beginnen können. Die Sprechstunde wird von klinischen Psychologinnen oder Psychotherapeutinnen durchgeführt und hilft, den Bedarf an einer Psychotherapie festzustellen. Sie erhalten eine Bestätigung für die Notwendigkeit einer Psychotherapie, die Sie für die Kostenübernahme durch die ÖGK benötigen.
Antrag auf Kostenzusage bei der ÖGK einreichen: Sobald Sie die Bestätigungen von der ärztlichen Untersuchung und der psychotherapeutischen Sprechstunde haben, reichen Sie diese zusammen mit einem Antrag auf Kostenzusage bei der ÖGK ein. Der Antrag muss von Ihnen und Ihrem Psychotherapeuten unterschrieben werden.
Kostenzusage abwarten: Die ÖGK wird Ihren Antrag prüfen und entscheiden, ob die Kosten für die Psychotherapie vollständig oder teilweise übernommen werden. In einigen Fällen kann die ÖGK auch ablehnen, die Kosten zu übernehmen. Die Entscheidung kann je nach individuellem Fall variieren.
Wenn Sie keinen Therapeuten mit Kassenvertrag finden oder lange Wartezeiten haben, gibt es auch die Möglichkeit, eine psychotherapeutische Behandlung mit einem Therapeuten ohne Kassenvertrag in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall müssen Sie die Kosten für die Sitzungen zunächst selbst tragen und können im Anschluss einen Antrag auf Kostenrückerstattung bei der ÖGK stellen. Die ÖGK erstattet in der Regel einen Teil der Kosten, jedoch nicht den vollen Betrag.
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